Ich übernehme die vollständige Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsfälle — von der Erstprüfung bis zur abschließenden Klärung mit Ihrem Kunden. Damit aus Verwaltungsstunden wieder Verkaufszeit wird.
Sie melden anfallende Gewährleistungsfälle digital über mein Mandantenportal. Ich prüfe jeden Fall rechtlich auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und gebe Ihnen entweder eine klare Handlungsempfehlung oder trete selbst direkt mit Ihrem Kunden in Kontakt. Ihr Team muss sich weder mit Fristen und Paragraphen noch mit schwierigen Kundengesprächen befassen. Alles zu einer monatlichen Pauschale, ohne Einzelabrechnung pro Fall.
Sie melden den Fall über das Portal mit Kaufvertrag, Reklamation und einer kurzen Sachverhaltsbeschreibung. Kein langes Briefing, kein unnötiger Abstimmungsaufwand.
Ich prüfe den Sachverhalt rechtlich vollständig: Liegt ein Sachmangel vor? Greift die Beweislastumkehr? Welche Ansprüche sind begründet und welche nicht?
Ich führe die Korrespondenz direkt mit Ihrem Kunden, auf Grundlage Ihrer Vollmacht und rechtlich fundiert. Sie erhalten eine klare Einschätzung und können sich aufs Verkaufen konzentrieren.
Mein Name ist Laurenz Billig. Ich bin Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf-Oberkassel und arbeite mit einem klaren Fokus: Autohäuser, die ihre Gewährleistungsfälle gut aufgehoben wissen wollen.
Kein Generalisten-Anspruch. Wer mich beauftragt, bekommt jemanden, der sich täglich mit Sachmängeln, Fristen und Beweislastfragen im Fahrzeughandel beschäftigt. Deshalb kann ich schnell sagen, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Jeden Fall bearbeite ich persönlich. Keine Weiterleitung an wechselnde Sachbearbeiter, kein anonymes Ticketsystem. Sie haben einen festen Ansprechpartner.
Ein fester monatlicher Betrag statt Einzelabrechnung je Gewährleistungsfall. Keine Stundenabrechnung, keine Überraschungsrechnung am Monatsende. Leistung und Konditionen passen wir individuell auf Sie ab. Sprechen Sie mich an.
Der Rechner zeigt beispielhaft, welche Kosten und wirtschaftlichen Risiken Gewährleistungsfälle verursachen können.
| Rücktritt (25 %) | — |
| Minderung (35 %) | — |
| Nacherfüllung / Kulanz (40 %) | — |
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Unverbindliche Modellrechnung. Die verwendeten Annahmen zu Reklamationsquote, Fallverteilung, internem Zeitaufwand und möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Die RVG- und GKG-Berechnungen beruhen auf den gesetzlichen Gebührentabellen. Tatsächliche Werte können im Einzelfall erheblich abweichen.
Bei dringenden Fällen erreichen Sie mich per E-Mail, Telefon oder direkt über das Portal. Dringende Fälle können Sie im Portal entsprechend kennzeichnen, damit ich sie vorrangig bearbeite.
Nein. Sie entscheiden selbst, welche Fälle Sie mir übergeben. Es besteht keine Pflicht, jeden anfallenden Fall zu melden.
Sie erhalten kurzfristig eine erste rechtliche Einschätzung. Die Priorität ihrer Fälle können Sie im Portal festlegen.
Der Zugang wird nach Vertragsabschluss persönlich eingerichtet und die Zugangsdaten direkt an Sie übermittelt. Die Nutzung des Portals ist unkompliziert — Ihr Team kann Fälle in wenigen Minuten melden, ohne technisches Vorwissen.
Mit Erteilung der Vollmacht übernehme ich die vollständige außergerichtliche Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsfälle: rechtliche Prüfung, direkte anwaltliche Kommunikation mit Ihren Kunden auf Grundlage Ihrer Vollmacht, und eine klare Handlungsempfehlung. Was ENZO nicht ist: kein CRM, kein Werkstattmanagement-Tool. ENZO ergänzt Ihre bestehenden Prozesse, ersetzt sie nicht.
ENZO eignet sich insbesondere für Autohäuser mit regelmäßigem Gebrauchtwagengeschäft, die Gewährleistungsfälle nicht mehr intern einzeln bearbeiten möchten. Das Modell funktioniert sowohl für einzelne Betriebe als auch für Händlergruppen mit mehreren Standorten.
Nach Einreichung eines Falls über das Portal erhalten Sie in der Regel schnell eine erste rechtliche Einschätzung — persönlich von mir. Bei dringenden Fällen mit hoher Priorität reagiere ich entsprechend schneller.
Über das ENZO-Kundenportal melden Sie den Fall mit Fahrzeugdaten, Kaufdaten und Mangelbeschreibung sowie relevanten Dokumenten — in wenigen Minuten. Ab diesem Moment übernehme ich die laufende rechtliche Bearbeitung.
Die monatliche Pauschale beginnt ab 450 €, gestaffelt nach dem Umfang Ihres Autohauses. Ihre Gewährleistungsfälle werden nicht einzeln abgerechnet — auch bei mehreren Fällen in einem Monat entstehen keine zusätzlichen Einzelgebühren. Die Pauschale deckt die vereinbarte außergerichtliche Tätigkeit ab.
Gerichtliche Verfahren sind nicht von der monatlichen Pauschale umfasst. Wird Rechtsanwalt Laurenz Billig auch mit der gerichtlichen Vertretung beauftragt, richtet sich die Vergütung nach dem RVG, sofern nicht im Einzelfall eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Das wird vorab transparent abgestimmt.
Der Dauermandatsvertrag wird zunächst für sechs Monate geschlossen. Anschließend läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Kostenloses Erstgespräch. 30 Minuten, unverbindlich, konkret.
laurenz.billig@enzo-kanzlei.de
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